Das KfW-Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“, das bis zu 90% der Beratungskosten für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bezuschusst, läuft zum Jahresende aus. Um den Zuschuss noch sicher zu erhalten, muss der Antrag bis dahin gestellt werden.
Die Förderung für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde bislang mit bis zu 90 % gefördert. Dazu kamen Mittel aus dem Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) zum Einsatz. Am 31. Dezember 2013 läuft die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds für das KfW Gründercoaching aus.
Das betrifft im Übrigen nicht nur das Gründercoaching, sondern auch andere ESF-geförderte Programm. In den Medien wurde der Wegfall der Förderung oft als neue Gemeinheit aus dem BMAS dargestellt, so einfach ist die Lage allerdings nicht.
Das Jahresende markiert das Ende einer Förderperiode des ESF, ab 2014 gibt es neue Mittel, die dann allerdings nach anderen Kriterien und für andere Themen verteilt werden. Ab 2014 können dann alle Existenzgründer nur noch 50% für Beratungsleistungen über das KfW Gründercoaching fördern lassen, das Programm „Gründercoaching Deutschland“ an sich bleibt also bestehen und wird bis zum Jahre 2020 fortgeführt.
Der aus dem Programm gewährte Zuschuss beträgt zwischen 50 bis 75 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 €. Weitere Details zu dem Förderprogramm können unter www.kfw.de in der Rubrik „Unternehmen“ nachgelesen werden.