Seit heute ist Kai Altenfelder von pro accessio in der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Berater für das „Gründungscoaching Deutschland“ gelistet. Die Grundlage für die Listung in der Börse ist die Nennung von mindestens zwei Referenzen über erfolgreich praktizierte Gründungsberatung bzw. -coaching. Die beratenen Gründer/-innen geben in ihrer Referenz an, in welchen Themen der Coach sie beraten hat.  Außerdem bewerten sie seine Kompetenzen und Qualitäten, wie z.B. Fachkompetenz, Branchenwissen oder soziale Kompetenzen wie aktives Zuhören und Anschlussfähigkeit. Zu guter Letzt geben sie an, ob sie ihn weiter empfehlen bzw. wieder beauftragen würden. Diese Form der Empfehlung von Gleichgesinnten hilft Ratsuchenden in der Regel besser weiter als der Vergleich von Hochglanz-Broschüren der Beratungsunternehmen.

Förderungsmöglichkeit für Gründercoaching

Die Beauftragung eines Coaches aus der KfW-Beraterbörse ist wiederum Voraussetzung, um sich einen Teil der Gründungskosten seines Unternehmens von der KfW fördern zu lassen. Dabei werden nicht nur Gründer/-innen gefördert, die mit ihrer Geschäftsidee gerade erst an den Start gehen. Förderfähig sind auch Unternehmen, die vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet wurden und das Coaching für den nächsten Schritt der Unternehmensentwicklung suchen (Existenzfestigung).

Die Beratung durch den Gründercoach kann zum Beispiel gefördert werden, wenn

  • mit dem Berater gemeinsam das Unternehmenskonzept optimiert,
  • der Unternehmer auf Finanzierungs- oder Genehmigungsgespräche vorbereitet oder
  • Marktanalysen und Vertriebs- und Servicekonzepte für das Unternehmen entwickelt werden sollen.

Die vollständigen Förderungsbesdingungen beschreibt die KfW auf ihrer Webseite.

Förderquoten bis zu 90  % der Gründungsberatung

Je nachdem welche Voraussetzungen die Gründer erfüllen, betragen die Förderungsquoten der KfW bis zu 90 % (Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern inklusive Berlin werden zu 50 %, solche aus den neuen Bundesländern und sogenannten Phasing-Out-Gebieten zu 75 % gefördert. Förderfähig sind dabei die reinen netto Beraterhonorare bis zu einem Tagessatz von 800,– EUR und einer Gesamthöhe von 6.000,– EUR. Spesen und ähnliche gesonderte Kosten werden nicht gefördert, ebenso wenig wie die Umsatzsteuer auf die Beraterhonorare (die man als Unternehmer aber über den Vorsteuerabzug ausgleichen kann).

Mit der Aufnahme von Kai Altenfelder in die Beraterbörse kann pro accessio jetzt auch kleineren Unternehmen ein attraktives Beratungsangebot für die Organisationsentwicklung unterbreiten.