Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der pro accessio GmbH & Co. KG, Sutelstr. 71, 30659 Hannover (nachstehend Auftragnehmer oder pro accessio genannt) sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote von pro accessio sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.

3. Umfang und Ausführung des Auftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Anforderung alle für die Ausführungen des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Im Falle von Trainings und Seminaren ergibt sich Art und Umfang der Leistung gemäß den aktuellen Seminarbeschreibungen.

4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Von Angestellten getroffenen mündlichen Vereinbarungen oder/und Zusicherungen wird der Auftraggeber nicht gebunden, soweit diese über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.

5. Haftung

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Nebenkosten sowie Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

6. Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrechte

Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Vorlagen, Dokumente und Werkzeuge sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum Zwecke der Vor- und Nachbearbeitung, sowie zum informationellen Gebrauch genutzt und weiterverwendet werden. Eine Weitergabe von Unterlagen und Dokumenten an Dritte ist nur insofern erlaubt, so die Weitergabe dem Zweck des Geschäftes des Auftraggebers dient. Beispielsweise um Geschäftsentscheidungen herbeizuführen. Weitergegebene Unterlagen und Dokumente müssen den Verweis auf die Quelle und den Ursprung, sowie die entsprechend üblichen Copyright-Vermerke enthalten. Ausgeschlossen ist die Nutzung und Weitergabe für Geschäftszwecke die im Zusammenhang mit den Beratungsdienstleistungen, Trainings oder Schulungen des Auftragnehmers stehen.

Für Dokumente, die entsprechend gekennzeichnet sind und deren Inhalte unter der Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt werden, gelten die im jeweiligen Dokument angegebenen Bedingungen.

7. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

8. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug, oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Ansprüche bestimmen sich nach Ziff. 11. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz, der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

9. Preise

Die Preise verstehen sich stets als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, dass dem Auftragnehmer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden – Verzugszinsen zu zahlen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß §§ 352, 353 HGB und § 288 Abs. 2 BGB erhoben.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

11. Kündigung

Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Kündigt der Auftraggeber, so behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzgl. der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge.
  2. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers beruht, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung kein Interesse haben.
  3. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. In allen übrigen Fällen der Kündigung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund, hat der Auftragnehmer Anspruch auf seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

12. Seminarabmeldung

Sollte der Auftraggeber gezwungen sein, die Seminaranmeldung zu stornieren, fallen folgende Bearbeitungsgebühren an:

  1. bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 10% der Seminargebühr.
  2. bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr.
  3. weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr.
    Falls der Auftraggeber der pro accessio einen anderen Teilnehmer benennt, entfallen die Bearbeitungsgebühren für den Auftraggeber.

13. Stornierung Seminar durch pro accessio

Pro accessio behält sich das Recht vor, das Seminar bei weniger als 4 Teilnehmern zu stornieren und ggfs. Seminartermine zu ändern. Bei Ausfall eines Seminars durch höhere Gewalt, Krankheit des Trainers oder sonstigen nicht von pro accessio zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Pro accessio wird in diesem Fall jedoch Ausweichtermine anbieten. Kommt keine Einigung über einen Ausweichtermin zustande, kann der Auftraggeber vom Vertrag ohne Stornierungs- und Bearbeitungsgebühren zurücktreten. Pro accessio kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.

14. Stornierung bzw. Verschiebung der vereinbarten Leistung

  1. Storniert der Auftraggeber ein (Inhouse-)Training oder einen Beratungstag innerhalb von 10 Werktagen vor dem gemeinsam vereinbarten Termin, so sind 100% des vereinbarten Honorars fällig.
  2. Storniert der Auftraggeber eine sonstige vereinbarte Leistungserbringung, so sind grundsätzlich 100% des vereinbarten Honorars fällig.
  3. Eine Verschiebung durch den Auftraggeber bedarf in jedem Falle der Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Bei Unterbrechung eines Projektes für einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen ohne konkrete Datierung der Fortführung des Projektes sind 100% des vereinbarten Honorars für den gemeinsam vereinbarten Zeitraum des gesamten Projektes fällig.

15. Mehrarbeit

Werden im „Outsourcing“ oder beim „vor Ort-Einsatz“ für die pro accessio Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit durch den Auftraggeber angeordnet, so sind diese Überstunden bzw. diese Mehrarbeit zzgl. der gesetzlichen Zuschläge vom Auftraggeber auf Basis der vereinbarten Preise zu vergüten und werden von der pro accessio gesondert in Rechnung gestellt.

16. Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18. Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 2019-01-01